GdB, Merkzeichen und Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist für viele Familien der erste große Schritt im Antragsdschungel, und zugleich der wichtigste. Denn an ihm und am festgestellten Grad der Behinderung hängen zahlreiche Hilfen und Erleichterungen. Bei uns hat dieser Antrag damals viele Fragen aufgeworfen. Hier finden Sie die Antworten, die ich mir damals gewünscht hätte.
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark sich eine Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirkt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Wichtig zu wissen: Der GdB ist keine Prozentangabe und sagt nichts über die Leistungsfähigkeit eines Menschen aus. Er ist ein Maß dafür, wie sehr die Beeinträchtigung den Alltag beeinflusst.
Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Grundlage für die Bewertung sind die sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, werden die Einzelwerte nicht einfach addiert, sondern in einer Gesamtschau bewertet.
Wie wird der GdB festgestellt?
Zuständig ist in der Regel das Versorgungsamt (je nach Bundesland auch „Amt für soziale Angelegenheiten“, „Landesamt für Soziales“ oder ähnlich genannt). Der Ablauf sieht üblicherweise so aus:
- Antrag stellen: formlos oder mit dem Formular des jeweiligen Bundeslandes, zunehmend auch online. Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst oder, bei Kindern, von den Eltern gestellt werden.
- Unterlagen beifügen: aktuelle Arztberichte, Befunde, Klinikberichte, bei Kindern z.B. auch Berichte aus Frühförderung oder dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ). Je vollständiger die Unterlagen, desto seltener sind Rückfragen.
- Prüfung: Das Amt wertet die Unterlagen aus, holt gegebenenfalls ärztliche Stellungnahmen ein und erlässt dann einen Feststellungsbescheid mit GdB und ggf. Merkzeichen.
- Widerspruch möglich: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Das kommt häufig vor und lohnt sich oft, wenn der festgestellte GdB zu niedrig erscheint. Beratungsstellen oder Sozialverbände (z.B. VdK, SoVD) unterstützen dabei.
Die wichtigsten Merkzeichen
Merkzeichen sind Buchstabenkürzel im Schwerbehindertenausweis. Sie dokumentieren besondere Beeinträchtigungen und sind Voraussetzung für bestimmte Nachteilsausgleiche. Die Feststellung erfolgt im selben Verfahren wie der GdB.
- G (erheblich gehbehindert)
- Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich eingeschränkt: Ortsübliche Wegstrecken (als Anhaltspunkt gelten etwa zwei Kilometer in rund einer halben Stunde) können nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zu Fuß zurückgelegt werden.
- aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- Die Gehfähigkeit ist auf das Schwerste eingeschränkt. Die Person kann sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung außerhalb ihres Fahrzeugs bewegen. Voraussetzung ist eine mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die mindestens einem GdB von 80 entspricht. Das Merkzeichen aG ist unter anderem die Grundlage für den blauen EU-Parkausweis.
- H (hilflos)
- Die Person benötigt dauerhaft und regelmäßig fremde Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen, etwa Körperpflege, Essen, An- und Auskleiden, typischerweise in erheblichem Umfang. Bei Kindern wird der altersbedingte Hilfebedarf gesunder Gleichaltriger abgezogen; bei bestimmten Erkrankungen wird Hilflosigkeit bei Kindern in der Regel angenommen. Das Merkzeichen H ist steuerlich besonders bedeutsam (erhöhter Pauschbetrag, siehe Finanzen & Steuern).
- Bl (blind)
- Die Person ist blind oder ihr Sehvermögen ist so stark herabgesetzt, dass es der Blindheit gleichgestellt wird. Daran knüpfen u.a. Landesblindengeld und weitere Hilfen an.
- Gl (gehörlos)
- Gehörlosigkeit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen liegt vor.
- TBl (taubblind)
- Sowohl das Hör- als auch das Sehvermögen sind hochgradig beeinträchtigt. Das Merkzeichen befreit u.a. vollständig vom Rundfunkbeitrag.
- B (Begleitperson berechtigt)
- Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist regelmäßig eine Begleitung notwendig. Die Begleitperson fährt im öffentlichen Nahverkehr, und in der Regel auch im Fernverkehr der Bahn, kostenlos mit. Wichtig: Das Merkzeichen verpflichtet nicht dazu, nur in Begleitung unterwegs zu sein.
- RF (Ermäßigung des Rundfunkbeitrags)
- Berechtigt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel (Antrag beim Beitragsservice erforderlich). Vergeben wird es z.B. bei bestimmten Seh- und Hörbeeinträchtigungen oder wenn die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen dauerhaft nicht möglich ist (in der Regel ab GdB 80 mit entsprechender Einschränkung).
Welche Nachteilsausgleiche gibt es?
„Nachteilsausgleiche“ sind Erleichterungen, die Nachteile durch die Behinderung zumindest teilweise ausgleichen sollen. Welche davon in Frage kommen, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab. Die wichtigsten im Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Steuererleichterungen: Behinderten-Pauschbetrag ab GdB 20, erhöhte Beträge bei den Merkzeichen H, Bl und TBl, zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale. Details auf der Seite Finanzen & Steuern.
- Mobilität: Mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl ist eine Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr möglich (Wertmarke erforderlich, für einige Gruppen kostenlos). Alternativ kann bei G eine Kfz-Steuerermäßigung gewählt werden. Bei aG und Bl gibt es Parkerleichterungen (blauer Parkausweis) und eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung.
- Arbeitsleben: Ab GdB 50 besonderer Kündigungsschutz (Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamts erforderlich), Anspruch auf Zusatzurlaub (in der Regel fünf Arbeitstage) und Unterstützung durch das Integrationsamt. Bei GdB 30 oder 40 ist unter Umständen eine Gleichstellung über die Agentur für Arbeit möglich.
- Rente: Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Altersrente gehen.
- Rundfunkbeitrag: Ermäßigung mit Merkzeichen RF, vollständige Befreiung u.a. bei Taubblindheit oder beim Bezug bestimmter Sozialleistungen.
- Weitere Vergünstigungen: je nach Anbieter und Region z.B. Ermäßigungen bei Eintrittspreisen, Mitgliedsbeiträgen oder Kurtaxe. Hier lohnt sich immer die Nachfrage vor Ort.
Quellen und weiterführende Links
- Familienratgeber der Aktion Mensch: Schwerbehindertenausweis (öffnet in neuem Fenster)
- betanet: Merkzeichen im Überblick (öffnet in neuem Fenster)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Teilhabe und Inklusion (öffnet in neuem Fenster)
- einfach-teilhaben.de: Informationsportal des Bundes (öffnet in neuem Fenster)